Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand Holzprodukte

Brand Houtproducten ist eine Personenhandelsgesellschaft niederländischen Rechts (vennootschap onder firma), eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 81429150, mit der RSIN 862087363 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL862087363B01, mit Sitz in der Twenteweg 4 (7772 BB) in Hardenberg, Niederlande. Brand Houtproducten handelt zugleich unter dem Handelsnamen Brand Holzprodukte und betreibt die Websites brand-houtproducten.nl und brand-holzprodukte.de. Brand Houtproducten ist unter der Telefonnummer +31 6 51272141 und der E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar. Für den deutschsprachigen Verkaufsbereich gilt die E-Mail-Adresse [email protected]. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Produkten. Für die Vermietung von Sachen und für das Operating-Leasing gelten gesonderte Bedingungen. Fassung 2026, festgestellt am 27. August 2026.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der nachfolgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

  1. Angebot: jedes Angebot des Verkäufers zur Lieferung von Produkten, wie es auf der Website dargestellt oder dem Käufer anderweitig Schriftlich zur Kenntnis gebracht wird und mit dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen untrennbar verbunden sind.
  2. Zusatzleistungen: die vom Verkäufer auf Wunsch des Käufers gegen Entgelt zu erbringenden Arbeiten, die nicht Bestandteil der Ablieferung sind, darunter das Absetzen des Produkts an der vom Käufer bezeichneten Stelle, der Anschluss des Produkts, das Befüllen eines Hot Tubs, die Einweisung in Gebrauch und Wartung sowie die Aufstellung mithilfe eines Krans oder eines anderen Hebemittels.
  3. Unternehmen: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Widerrufsrecht: das Recht des Käufers, der Verbraucher ist, den Fernabsatzvertrag oder den außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen aufzulösen.
  6. Käufer: das Unternehmen oder der Verbraucher, das beziehungsweise der einen Vertrag mit dem Verkäufer schließt.
  7. Sonderanfertigung: das Produkt, das nicht vorgefertigt ist und das aufgrund des Vertrages auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Käufers hergestellt oder zusammengestellt wird oder das eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse einer bestimmten Person zugeschnitten ist, darunter das Produkt, das nach den vom Käufer angegebenen Maßen oder in der von ihm angegebenen Ausführung hergestellt wird, unabhängig davon, ob der Verkäufer das Produkt selbst herstellt oder auf eigene Rechnung und Gefahr herstellen lässt, sowie das Produkt, das auf Wunsch des Käufers mit einer Gravur, einer Fräsung oder einer anderen persönlichen Bearbeitung versehen ist. Der Umstand, dass der Käufer das Produkt als Geschenk für einen Dritten bestellt, steht der Einstufung als Sonderanfertigung nicht entgegen; der Umstand allein, dass ein Produkt als Geschenk gekauft wird, macht das Produkt jedoch nicht zu einer Sonderanfertigung.
  8. Muster-Widerrufsformular: das vom Verkäufer auf der Website bereitgestellte Formular, mit dem der Käufer sein Widerrufsrecht ausüben kann.
  9. Schwer erreichbarer Lieferort: eine Lieferanschrift, die nicht auf dem Landweg oder ausschließlich mit besonderen Transportmitteln erreichbar ist, worunter jedenfalls eine Anschrift auf einer der Westfriesischen Inseln (Waddeneilanden), auf einer deutschen, belgischen oder sonstigen ausländischen Insel zu verstehen ist, sowie jede Anschrift, deren Belieferung den Einsatz einer Fähre, eines Bootes, einer Pontonfähre oder eines Luftfahrzeugs erfordert.
  10. Entwurfsvorschlag: die dem Käufer vom Verkäufer vorgelegte Abbildung, der Probedruck oder die Beschreibung der beabsichtigten Ausführung einer Sonderanfertigung.
  11. Vertrag: jeder Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten gerichtet ist, einschließlich des Fernabsatzvertrages und des außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages.
  12. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag: der Vertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der Verbraucher ist, bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Parteien an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen wird, darunter auf einer Messe, bei einer Veranstaltung oder an der Wohnanschrift des Käufers, sowie der Vertrag, für den der Käufer an einem solchen Ort ein Angebot abgegeben hat.
  13. Fernabsatzvertrag: der Vertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der Verbraucher ist, im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich zum Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.
  14. Parteien: der Verkäufer und der Käufer gemeinsam.
  15. Produkte: die vom Verkäufer angebotenen Möbel und Objekte aus Holz, darunter Gartenbänke, Tische, Kinderbänke, Hochzeitsbänke, Wandregale, Fensterbänke, Hausschilder, Wegweiser, Beschriftungen und Gedenkobjekte, sowie Hot Tubs, darunter Hot Tubs mit einem Becken aus glasfaserverstärktem Kunststoff (Fiberglas), Saunen, die dazugehörigen Teile und das Zubehör und die vom Verkäufer angebotenen Pflegemittel.
  16. Schriftlich: per Brief, per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg, sofern der Inhalt der Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.
  17. Verkäufer: Brand Houtproducten, zugleich handelnd unter dem Handelsnamen Brand Holzprodukte.
  18. Lagerprodukt: das Produkt, das vom Verkäufer bereits hergestellt oder eingekauft wurde und als solches vorrätig gehalten wird, darunter die auf der Website als sofort lieferbar angebotenen Produkte.
  19. Website: der vom Verkäufer betriebene Webshop, erreichbar über brand-houtproducten.nl und brand-holzprodukte.de, sowie jeder andere vom Verkäufer betriebene Domainname und Verkaufsbereich.

Artikel 2 - Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Verkäufers, für jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, für jedes vom Verkäufer angebotene Produkt und für jede vom Verkäufer erbrachte Zusatzleistung, unabhängig davon, unter welchem Handelsnamen der Verkäufer dabei auftritt.
  2. Der Verkäufer stellt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer vor oder bei Vertragsschluss auf elektronischem Weg in einer Weise zur Verfügung, die es dem Käufer ermöglicht, sie auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern. Bei einer Bestellung über die Website nimmt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bestellvorgang ausdrücklich an. Bei einer Bestellung auf anderem Weg übersendet der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Angebot, spätestens jedoch mit der Bestätigung des Vertrages. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag händigt der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Papierform oder, mit Zustimmung des Käufers, auf einem anderen dauerhaften Datenträger aus.
  3. Der Verkäufer dokumentiert, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Fassung der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen hat. Auf den Vertrag findet die Fassung Anwendung, die dem Käufer bei dessen Zustandekommen zur Verfügung gestellt worden ist.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für ergänzende, geänderte und nachfolgende Verträge mit dem Käufer. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
  5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrages und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
  6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ausschließlich abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und Schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart worden ist. Eine solche Abweichung gilt ausschließlich für denjenigen Vertrag, auf den sie sich bezieht.
  7. Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder werden sie für nichtig erklärt, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die Parteien treten in diesem Fall in Beratungen ein, um die betreffende Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
  8. Unklarheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Sachverhalte, die darin nicht geregelt sind, werden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und ausgelegt.
  9. Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie oder ihr verwiesen, so ist dies zugleich als Verweis auf er, ihn oder sein zu verstehen, sofern und soweit anwendbar.
  10. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Eine Änderung tritt frühestens dreißig Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und findet auf bereits zustande gekommene Verträge keine Anwendung.

Artikel 3 - Das Angebot

  1. Jedes Angebot des Verkäufers ist freibleibend, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein Angebot liegt erst vor, wenn dieses Schriftlich oder auf der Website festgehalten ist.
  2. Ein außerhalb der Website abgegebenes Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von vierzehn Tagen ab Datum, sofern darin keine andere Frist genannt ist.
  3. Das Angebot enthält eine Beschreibung des angebotenen Produkts und des dazugehörigen Preises, die so detailliert ist, dass der Käufer in der Lage ist, das Angebot sachgerecht zu beurteilen. Bei einer Sonderanfertigung weist der Verkäufer im Angebot ausdrücklich hierauf hin, unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels 5 und des Artikels 6 Absatz 6.
  4. Abbildungen zum Angebot sind ein Anhaltspunkt für das zu liefernde Produkt. Der Verkäufer gewährleistet nicht, dass die Farben und die Holzstruktur auf der Abbildung mit denen des zu liefernden Produkts exakt übereinstimmen. Die Bestimmung des Artikels 16 Absatz 7 findet dabei Anwendung.
  5. Offensichtliche Irrtümer und Schreibfehler im Angebot, darunter offensichtliche Tipp-, Satz- und Druckfehler im angegebenen Preis, binden den Verkäufer nicht. Der Käufer kann aus einem offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler, den er vernünftigerweise als solchen hätte erkennen müssen, keine Rechte herleiten.
  6. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet den Verkäufer nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Produkte zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
  7. Die auf der Website angegebenen Lieferkosten gelten ausschließlich für Lieferanschriften, die nicht als Schwer erreichbarer Lieferort einzustufen sind. Die Bestimmungen des Artikels 8 Absatz 8 und des Artikels 12 Absatz 11 finden hierauf Anwendung.
  8. Im Angebot genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Bestimmung des Artikels 11 findet hierauf Anwendung.

Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Bestellung des Käufers gilt als Angebot zum Abschluss des Vertrages. Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Verkäufer die Bestellung dem Käufer gegenüber Schriftlich bestätigt oder in dem der Verkäufer mit der Ausführung der Bestellung beginnt.
  2. Der Verkäufer bestätigt die Bestellung innerhalb von zwei Werktagen nach deren Eingang. Bleibt die Bestätigung innerhalb dieser Frist aus und hat der Verkäufer auch nicht mit der Ausführung begonnen, so kommt kein Vertrag zustande und der Verkäufer erstattet eine bereits erhaltene Zahlung unverzüglich zurück. Der bloße Eingang einer Zahlung gilt nicht als Annahme der Bestellung.
  3. Nimmt der Käufer ein vom Verkäufer abgegebenes Angebot innerhalb dessen Gültigkeitsdauer Schriftlich an, so kommt der Vertrag im Zeitpunkt dieser Annahme zustande.
  4. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer den Vertrag Schriftlich. In der Bestätigung nennt der Verkäufer die vom Käufer angegebenen Spezifikationen und weist bei einer Sonderanfertigung darauf hin, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
  5. Eine Annahme, die vom Angebot abweicht, auch in untergeordneten Punkten, gilt als Ablehnung des Angebots und als neues Angebot des Käufers. Der Verkäufer ist hieran nicht gebunden.
  6. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung aus einem berechtigten Grund abzulehnen oder ihre Ausführung an weitere Bedingungen zu knüpfen. Der Verkäufer teilt dies dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe von Gründen mit.
  7. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Bestellung auszuführen, soweit der Inhalt des vom Käufer angegebenen Textes oder der von ihm angegebenen Abbildung nach dem billigen Ermessen des Verkäufers gegen das Gesetz, gegen Rechte Dritter, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt oder diskriminierender, bedrohlicher oder anderweitig verletzender Art ist. Der Verkäufer teilt eine Ablehnung aus diesem Grund dem Käufer unter Angabe von Gründen mit und erstattet eine bereits erhaltene Zahlung zurück.

Artikel 5 - Sonderanfertigungen und Entwurfsfreigabe

  1. Die Produkte werden, mit Ausnahme der Lagerprodukte, je Bestellung nach den vom Käufer angegebenen Maßen, der von ihm angegebenen Ausführung und seinen persönlichen Spezifikationen hergestellt oder zusammengestellt. Der Verkäufer stellt das Produkt in seiner eigenen Werkstatt her oder lässt es auf eigene Rechnung und Gefahr herstellen, in beiden Fällen erst nachdem der Vertrag zustande gekommen ist. Von derartigen Produkten wird kein Lagerbestand gehalten.
  2. Der Verkäufer verkauft und liefert die Produkte auf eigene Rechnung und Gefahr und im eigenen Namen. Die Art und Weise, in der der Verkäufer die Herstellung organisiert, berührt seine Pflichten gegenüber dem Käufer nicht, und der Käufer kann sich ausschließlich an den Verkäufer wenden.
  3. Der Verkäufer gibt bei jedem Produkt auf der Website an, ob dieses als Sonderanfertigung oder als Lagerprodukt angeboten wird und welche Folgen sich hieraus für das Widerrufsrecht ergeben.
  4. Der Verkäufer informiert den Käufer vor Vertragsschluss auf der Produktseite und im Bestellvorgang deutlich darüber, dass eine Sonderanfertigung nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt wird und dass für einen Verbraucher kein Widerrufsrecht gilt. Der Verkäufer hält fest, welche Informationen dem Käufer bei der Bestellung angezeigt worden sind, und nimmt diese Informationen auch in die Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger auf. Der Verkäufer dokumentiert den Bestellvorgang und die Bestätigung des Vertrages und stellt diese Dokumentation dem Käufer auf Verlangen zur Verfügung.
  5. Bei einer Sonderanfertigung, bei der eine Gravur, eine Fräsung oder eine andere persönliche Bearbeitung vereinbart ist, legt der Verkäufer dem Käufer vor der Herstellung einen Entwurfsvorschlag zur Freigabe vor. Der Verkäufer beginnt mit der Ausführung der Bearbeitung erst, nachdem der Käufer den Entwurfsvorschlag Schriftlich freigegeben hat.
  6. Nach der Freigabe des Entwurfsvorschlags sind der angegebene Text, die Abbildung, die Farbe und die Platzierung endgültig. Eine danach vom Käufer gewünschte Änderung gilt als Mehrleistung und wird ausschließlich ausgeführt, wenn der Stand der Arbeiten dies zulässt, und gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten.
  7. Der Käufer steht dafür ein, dass der von ihm bereitgestellte Text, die von ihm bereitgestellte Abbildung oder Datei richtig und vollständig ist und dass hieran keine Rechte Dritter bestehen. Der Käufer erteilt dem Verkäufer eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz, den bereitgestellten Text, die Abbildung oder die Datei zu vervielfältigen, zu bearbeiten und auf dem Produkt anzubringen sowie diese im Hinblick auf die Herstellung einem vom Verkäufer eingeschalteten Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Der Käufer stellt den Verkäufer von jedem Anspruch Dritter wegen einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Rechten am eigenen Bild oder sonstigen Rechten frei, der sich aus der Durchführung des Vertrages ergibt.
  8. Vom Käufer bereitgestellte Texte und Abbildungen werden auf automatisiertem Weg verarbeitet. Rechtschreib-, Sprach- und Zeichensetzungsfehler in dem vom Käufer bereitgestellten Text werden nicht korrigiert und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, das Format, die Strichstärke oder die Platzierung von Text und Abbildung anzupassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist.
  9. Der Verkäufer bemüht sich, die gewünschte Bearbeitung so genau wie möglich auszuführen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Position, Tiefe und Abmessung der Bearbeitung sowie Abweichungen, die auf die Struktur, die Maserung oder die Härte des Holzes an der betreffenden Stelle zurückzuführen sind, sind dem handwerklichen Herstellungsprozess immanent und stellen keine Pflichtverletzung dar.
  10. Bei einer Sonderanfertigung sind die zuletzt vom Käufer angegebenen und vom Verkäufer bestätigten Maße für die Beurteilung der Richtigkeit der Ausführung maßgebend. Dem Käufer ist bekannt, dass auf der Grundlage dieser Maße mit der Herstellung begonnen wird und dass eine Änderung danach nicht mehr möglich ist.
  11. Angesichts der Eigenschaften von Holz als Naturprodukt und der handwerklichen Art der Herstellung gilt für die vereinbarten Maße eine Toleranz von zwei Zentimetern beziehungsweise zwei Prozent, je nachdem, welcher Wert höher ist. Eine Abweichung innerhalb dieser Toleranz stellt keine Pflichtverletzung dar.

Artikel 6 - Widerrufsrecht

  1. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat bei einem Fernabsatzvertrag und bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Diese Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat. Besteht die Lieferung aus mehreren Sendungen oder Teilen mit unterschiedlichen Lieferterminen, so beginnt die Frist an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Käufer die letzte Sendung oder das letzte Teil erhalten hat.
  2. Der Käufer übt das Widerrufsrecht aus, indem er innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist das Muster-Widerrufsformular übersendet oder dem Verkäufer auf andere eindeutige Weise Schriftlich mitteilt, dass er den Vertrag auflöst.
  3. Während der Widerrufsfrist geht der Käufer sorgfältig mit dem Produkt und dessen Verpackung um. Der Käufer packt das Produkt nur insoweit aus und gebraucht es nur insoweit, wie dies erforderlich ist, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise festzustellen. Der Käufer haftet für den Wertverlust des Produkts, der auf einen darüber hinausgehenden Gebrauch zurückzuführen ist, sofern der Verkäufer ihn vor Vertragsschluss gemäß Artikel 6:230m des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Widerrufsrecht informiert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, diesen Wertverlust mit dem zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnen.
  4. Der Käufer sendet das Produkt innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung gemäß Absatz 2 zurück oder stellt es innerhalb dieser Frist dem Verkäufer zur Verfügung. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers, sofern der Verkäufer ihn hierüber vor Vertragsschluss informiert hat. Dem Käufer ist bekannt, dass diese Kosten bei Produkten mit erheblichem Gewicht oder Volumen, darunter Gartenbänke, Tische, Hot Tubs und Saunen, hoch ausfallen können, dass diese Produkte nicht mit der normalen Post zurückgesandt werden können und dass diese Kosten bei einer Rücksendung von einem Schwer erreichbaren Lieferort erheblich höher liegen. Der Verkäufer gibt im Angebot derartiger Produkte eine angemessene Schätzung dieser Kosten an.
  5. Der Verkäufer erstattet die vom Käufer erhaltenen Zahlungen, darunter die Kosten der Standardlieferung an den Käufer, innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Tag, an dem der Käufer die Auflösung mitgeteilt hat. Der Verkäufer kann mit der Erstattung warten, bis er das Produkt erhalten hat oder bis der Käufer nachgewiesen hat, dass er das Produkt zurückgesandt hat. Die Erstattung erfolgt auf demselben Weg, auf dem der Käufer gezahlt hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Verkäufer erstattet ausschließlich die Kosten der günstigsten Standardlieferung und ist nicht verpflichtet, die Mehrkosten einer Lieferung an einen Schwer erreichbaren Lieferort oder einer vom Käufer gewählten besonderen Lieferart zu erstatten.
  6. Das Widerrufsrecht ist bei Sonderanfertigungen ausgeschlossen, das heißt bei Produkten, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Käufers hergestellt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse einer bestimmten Person zugeschnitten sind. Der Verkäufer weist auf diesen Ausschluss im Angebot, im Bestellvorgang und in der Bestätigung des Vertrages hin.
  7. Das Widerrufsrecht ist ferner ausgeschlossen bei Produkten, die ihrer Art nach nicht zurückgesandt werden können, sowie bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag in den Fällen, in denen das Gesetz dies vorsieht.
  8. Das Widerrufsrecht findet auf den Käufer, der ein Unternehmen ist, keine Anwendung. Auf Lagerprodukte findet das Widerrufsrecht zugunsten des Käufers, der Verbraucher ist, uneingeschränkt Anwendung.
  9. Soweit der Vertrag zugleich auf die Erbringung von Zusatzleistungen gerichtet ist, gilt das Widerrufsrecht auch hinsichtlich dieser Leistungen. Der Verkäufer beginnt mit der Ausführung einer Zusatzleistung innerhalb der Widerrufsfrist ausschließlich dann, wenn der Käufer dies ausdrücklich verlangt hat, wobei dieses Verlangen bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären ist.
  10. Löst der Käufer den Vertrag auf, nachdem die Ausführung einer Zusatzleistung auf sein Verlangen begonnen hat, so schuldet er dem Verkäufer einen Betrag, der dem im Zeitpunkt des Widerrufs bereits Erbrachten im Verhältnis zur vollständigen Ausführung dieser Leistung entspricht. Ist die Zusatzleistung auf Verlangen des Käufers bereits vollständig ausgeführt worden und hat der Käufer vor Beginn erklärt, auf sein Widerrufsrecht hinsichtlich dieser Leistung mit deren vollständiger Ausführung zu verzichten, so steht ihm hinsichtlich dieser Leistung kein Widerrufsrecht zu.

Artikel 7 - Stornierung und Änderung

  1. Der Käufer kann den Vertrag ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels stornieren. Die Stornierung erfolgt Schriftlich und wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Mitteilung dem Verkäufer zugegangen ist. Das Widerrufsrecht des Käufers, der Verbraucher ist, bleibt unberührt.
  2. Bei Stornierung eines Vertrages, der auf die Lieferung eines Lagerprodukts gerichtet ist, schuldet der Käufer keine Vergütung, sofern die Stornierung dem Verkäufer zugeht, bevor das Produkt zur Ablieferung angeboten oder dem Beförderer übergeben worden ist.
  3. Bei Stornierung eines Vertrages, der auf die Lieferung einer Sonderanfertigung gerichtet ist, schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Vergütung in Höhe von fünfundzwanzig Prozent des vereinbarten Preises, wenn die Stornierung dem Verkäufer zugeht, bevor der Käufer den Entwurfsvorschlag freigegeben hat oder, mangels eines Entwurfsvorschlags, bevor die angegebenen Spezifikationen zum Zwecke der Herstellung in Produktion genommen worden sind. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der dem Verkäufer infolge der Stornierung entstandene Schaden geringer ist als dieser Prozentsatz; in diesem Fall schuldet der Käufer ausschließlich diesen geringeren Betrag.
  4. Geht die Stornierung eines Vertrages, der auf die Lieferung einer Sonderanfertigung gerichtet ist, dem Verkäufer zu einem späteren als dem in Absatz 3 genannten Zeitpunkt zu, so schuldet der Käufer den vollständigen vereinbarten Preis, vermindert um die Aufwendungen, die der Verkäufer infolge der Stornierung erspart. Material, das für den Vertrag bereits zugeschnitten, bearbeitet oder personalisiert worden ist, sowie dasjenige, was der Verkäufer für die Herstellung Dritten schuldet oder weiterhin schuldet, gilt nicht als ersparte Aufwendung.
  5. Die in den Absätzen 3 und 4 genannten Vergütungen dienen dem Ersatz der vom Verkäufer aufgewendeten Kosten, der reservierten Produktionskapazität und des entgangenen Gewinns. Abweichend von Artikel 6:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs lassen diese Vergütungen das Recht des Verkäufers auf Erfüllung und auf vollständigen Schadensersatz unberührt, soweit der Schaden die Vergütung übersteigt, dies alles unbeschadet der Befugnis des Gerichts zur Herabsetzung.
  6. Einem Verlangen des Käufers auf Änderung des Vertrages wird ausschließlich entsprochen, wenn der Stand der Arbeiten dies zulässt. Der Verkäufer teilt dem Käufer die damit verbundenen Folgen für den Preis und die Lieferzeit vor der Ausführung Schriftlich mit.
  7. Mehrleistungen werden vom Käufer nach den hierfür vom Verkäufer angewandten Sätzen vergütet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Weisungen des Käufers zu befolgen, wenn dadurch der Inhalt oder der Umfang des Vertrages geändert wird.

Artikel 8 - Preise

  1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich für den Käufer, der Verbraucher ist, einschließlich Umsatzsteuer und für den Käufer, der ein Unternehmen ist, zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Die Preise verstehen sich ohne die Lieferkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Lieferkosten werden im Angebot und im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen und gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Das Entgelt für die Zusatzleistungen, darunter die Aufstellung mit einem Kran oder einem anderen Hebemittel im Sinne des Artikels 13, ist im Preis des Produkts nicht enthalten und wird gesondert veranschlagt und in Rechnung gestellt, unter Beachtung der Bestimmung des Artikels 13 Absatz 7.
  4. Bei Lieferung an einen Käufer außerhalb der Niederlande können zusätzliche Transportkosten in Rechnung gestellt werden. Bei Lieferung an einen Käufer, der Verbraucher ist, außerhalb der Niederlande wird der Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt, der im Bestimmungsmitgliedstaat gilt, soweit der Verkäufer hierzu nach den anwendbaren Vorschriften verpflichtet ist.
  5. Bei Lieferung an einen Käufer, der ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, wendet der Verkäufer den Nullsatz an, sofern der Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt und die innergemeinschaftliche Beförderung nachgewiesen werden kann. Erweist sich die angegebene Nummer als unrichtig oder ungültig, so ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Umsatzsteuer nachträglich beim Käufer in Rechnung zu stellen.
  6. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die darin genannten Preise nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen, die auf eine Änderung der Umsatzsteuersätze oder anderer hoheitlich auferlegter Abgaben zurückzuführen sind.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn sich nach Zustandekommen des Vertrages die preisbestimmenden Faktoren erhöhen, darunter die Einkaufspreise für Holz, Stahl und sonstige Materialien, die Energiekosten und die Transportkosten. Der Verkäufer teilt eine solche Erhöhung dem Käufer Schriftlich und unter Angabe von Gründen mit. Erfolgt die Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach Zustandekommen des Vertrages, so ist der Käufer, der Verbraucher ist, befugt, den Vertrag aufzulösen.
  8. Bei Ablieferung an einem Schwer erreichbaren Lieferort gilt zusätzlich zu den regulären Lieferkosten ein Zuschlag, der für die Kosten der Fährverbindung oder des Bootstransports, des besonderen Transports, der zusätzlichen Fahrzeit und der vor Ort erforderlichen Hilfsmittel bestimmt ist. Dieser Zuschlag beträgt:
    1. 250 Euro für eine Lieferanschrift, die mit dem eigenen Fahrzeug und dem Anhänger des Verkäufers per Fähre oder Autozug erreichbar ist und für die keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, darunter Texel und Sylt;
    2. 500 Euro für eine Lieferanschrift, für die das Fahrzeug mit dem Anhänger per Fähre oder Frachtschiff übergesetzt werden muss und für die eine Reservierung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, darunter Vlieland, Terschelling, Ameland, Borkum und Norderney;
    3. 750 Euro für eine Lieferanschrift auf einer Insel, auf der die Nutzung eines Kraftfahrzeugs nicht oder ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung zulässig ist und auf der das Produkt mit einem Fracht- oder Fährschiff und mit örtlichem Transport angeliefert werden muss, darunter Schiermonnikoog, Juist, Baltrum, Spiekeroog, Wangerooge und Langeoog.
  9. Die in Absatz 8 genannten Zuschläge gelten je Bestellung, schließen die Rückfahrt ein und schließen die Kosten eines örtlich einzuschaltenden Beförderers oder Hebemittels, einer dem Käufer zuzurechnenden Wartezeit und einer auf den Namen des Käufers zu beantragenden Ausnahmegenehmigung nicht ein. Für eine Lieferanschrift, die in Absatz 8 nicht genannt ist und die gleichwohl als Schwer erreichbarer Lieferort einzustufen ist, veranschlagt der Verkäufer den Zuschlag je Bestellung.
  10. Der Verkäufer teilt den Zuschlag dem Käufer vor Zustandekommen des Vertrages Schriftlich mit. Ohne eine solche vorherige Mitteilung schuldet der Käufer den Zuschlag nicht, unbeschadet der Bestimmung des Artikels 12 Absatz 11. Der Verkäufer ist berechtigt, die in Absatz 8 genannten Beträge jährlich an die Tarife der Fährdienste anzupassen; auf den Vertrag findet der Betrag Anwendung, der im Zeitpunkt seines Zustandekommens auf der Website angegeben war.

Artikel 9 - Zahlung und Beitreibung

  1. Die Zahlung erfolgt auf die im Bestellvorgang oder im Angebot angegebene Weise und in der Währung, in der in Rechnung gestellt worden ist.
  2. Vom Käufer, der Verbraucher ist, wird bei Zustandekommen des Vertrages eine Anzahlung von höchstens fünfzig Prozent des Kaufpreises verlangt. Der Restbetrag ist vor oder bei der Ablieferung fällig, entsprechend dem im Bestellvorgang angegebenen Zahlungszeitpunkt. Diese Bestimmung lässt unberührt, dass der Käufer, der Verbraucher ist, aus eigenem Antrieb den vollständigen Betrag auf einmal entrichten kann.
  3. Vom Käufer, der ein Unternehmen ist, kann die vollständige Vorauszahlung verlangt werden. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Durchführung des Vertrages Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers, der ein Unternehmen ist, zu verlangen sowie die Durchführung so lange auszusetzen, wie diese Sicherheit nicht gestellt ist.
  5. Zahlungen des Käufers werden zunächst auf die Kosten, sodann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen angerechnet. Der Verkäufer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Anrechnungsreihenfolge bestimmt.
  6. Der Käufer, der ein Unternehmen ist, kommt allein durch den Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Käufer, der Verbraucher ist, erhält zunächst eine Schriftliche Mahnung, mit der ihm eine Frist von vierzehn Tagen ab dem Tag ihres Zugangs zur Nachzahlung eingeräumt wird, unter Angabe der Folgen des Zahlungsausbleibens und der Höhe der dann geschuldeten außergerichtlichen Kosten.
  7. Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Käufer, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Zinsen im Sinne des Artikels 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und schuldet der Käufer, der ein Unternehmen ist, die gesetzlichen Handelszinsen im Sinne des Artikels 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, jeweils ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung.
  8. Alle angemessenen Kosten der außergerichtlichen Beitreibung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Kosten werden gegenüber dem Käufer, der Verbraucher ist, nach der niederländischen Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet. Gegenüber dem Käufer, der ein Unternehmen ist, betragen diese Kosten fünfzehn Prozent der offenen Hauptforderung, mindestens jedoch 150 Euro. Die Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
  9. Zahlt der Käufer unter Einschaltung eines vom Verkäufer angebotenen Zahlungsdienstleisters, so gelten für diese Zahlung zugleich die Bedingungen dieses Dienstleisters. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen die Rechte und Pflichten des Käufers gegenüber diesem Dienstleister unberührt.
  10. Der Verkäufer nimmt Barzahlungen bis zu einem Betrag von höchstens 2.500 Euro je Vertrag an. Dieser Höchstbetrag gilt auch für die Summe der Barzahlungen, die sich auf einen Vertrag oder auf eine Gesamtheit zusammenhängender Verträge beziehen, auch wenn diese in Teilbeträgen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten geleistet werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, eine Barzahlung abzulehnen.
  11. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, der Pfändung, des Zahlungsaufschubs oder der Anwendung des Schuldenbereinigungsverfahrens gegenüber dem Käufer sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
  12. Der Käufer, der ein Unternehmen ist, ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder mit einer Forderung aufzurechnen, die ihm gegen den Verkäufer zustehen soll.

Artikel 10 - Durchführung des Vertrages

  1. Der Verkäufer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können sowie nach den Regeln fachgerechter Arbeit aus.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, bestimmte Arbeiten und die Herstellung von Produkten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass alle Angaben, von denen der Verkäufer mitteilt, dass sie erforderlich sind, oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, dem Verkäufer rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Hierunter fallen die Maße, die gewünschte Ausführung, der anzubringende Text oder die anzubringende Abbildung sowie die Angaben zur Erreichbarkeit der Lieferanschrift, darunter der Umstand, dass es sich um einen Schwer erreichbaren Lieferort handelt.
  4. Sind die für die Durchführung erforderlichen Angaben dem Verkäufer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Durchführung auszusetzen und die daraus entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Verkäufer von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Käufers ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war für den Verkäufer erkennbar.
  6. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erleiden, der dem Käufer zuzurechnen ist. Diese Freistellung gilt gegenüber dem Käufer, der Verbraucher ist, nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Verkäufers beruht.

Artikel 11 - Lieferzeit

  1. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und gelten niemals als Fixtermin.
  2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass abweichend von der in Artikel 7:19a Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Frist von dreißig Tagen die im Angebot oder in der Bestätigung des Vertrages genannte Lieferzeit gilt. Der Verkäufer gibt diese Lieferzeit vor Vertragsschluss an.
  3. Bei einer Sonderanfertigung beginnt die Lieferzeit an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Käufer dem Verkäufer alle für die Durchführung erforderlichen Angaben zur Verfügung gestellt hat und, sofern ein Entwurfsvorschlag vorgelegt worden ist, nachdem der Käufer diesen Entwurfsvorschlag freigegeben hat.
  4. Wird der Beginn oder der Fortgang der Durchführung dadurch verzögert, dass der Käufer die angeforderten Angaben nicht oder nicht rechtzeitig geliefert hat, nicht hinreichend mitwirkt, die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig entrichtet hat, dass ein vom Verkäufer eingeschalteter Dritter nicht rechtzeitig liefert oder dass ein anderer außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegender Umstand eintritt, so hat der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit.
  5. Bei Ablieferung an einem Schwer erreichbaren Lieferort verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die für die Fährverbindung, für die Planung des besonderen Transports und für deren Abstimmung erforderlich ist.
  6. Eine Überschreitung der Lieferzeit begründet für den Käufer kein Recht auf Auflösung oder auf Schadensersatz, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer Schriftlich in Verzug gesetzt und ihm dabei eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt und der Verkäufer hat auch innerhalb dieser Frist nicht geliefert.
  7. Die Bestimmung des Absatzes 6 lässt die Rechte unberührt, die dem Käufer, der Verbraucher ist, nach Artikel 7:19a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehen, darunter das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert hat oder wenn die Lieferfrist zwischen den Parteien als wesentlich bezeichnet worden ist.
  8. Der Verkäufer ist berechtigt, in Teilen zu liefern und das Gelieferte gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Teillieferung kommt kein selbständiger Wert zu oder es ist Schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 12 - Ablieferung, Zustellung und Abholung

  1. Die Produkte werden gebrauchsfertig und vollständig montiert abgeliefert, gegebenenfalls auf einer Palette. Die Produkte werden nicht in Einzelteilen geliefert und müssen vom Käufer nicht aufgebaut oder zusammengesetzt werden.
  2. Die Ablieferung umfasst keine Montage- oder Aufbauarbeiten, da das Produkt gebrauchsfertig geliefert wird. Der Vertrag ist auf den Verkauf und die Ablieferung des Produkts und nicht auf die Herstellung eines Werkes körperlicher Art gerichtet. Vereinbaren die Parteien daneben Zusatzleistungen im Sinne des Artikels 13, so bleibt der Kauf die Hauptleistung und sind diese Leistungen ihm untergeordnet, mit der Maßgabe, dass auf den Vertrag unter Beachtung des Artikels 6:215 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs die Bestimmungen über den Kauf und die Bestimmungen über die betreffende Leistung nebeneinander Anwendung finden.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ablieferung selbst vorzunehmen, sie durch einen Beförderer vornehmen zu lassen oder das Produkt unmittelbar von der Anschrift eines von ihm eingeschalteten Dritten an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift ausliefern zu lassen. Der Verkäufer teilt dem Käufer vor der Ablieferung mit, auf welche Weise die Ablieferung erfolgt.
  4. Die Ablieferung erfolgt bis an den öffentlichen Verkehrsweg auf Höhe der vom Käufer angegebenen Lieferanschrift. Der Verkäufer setzt das Produkt nach Absprache weiter auf dem Grundstück des Käufers ab, jedoch ausschließlich insoweit, wie dies mit dem eingesetzten Fahrzeug, dem Anhänger oder dem Mitnahmestapler sicher und verantwortbar möglich ist, dies nach dem billigen Ermessen des Zustellers vor Ort und abhängig von der Erreichbarkeit, dem Untergrund und dem verfügbaren Raum. Erfolgt die Ablieferung durch einen Beförderer auf einer Palette, so findet diese ausschließlich bis an den öffentlichen Verkehrsweg statt und trägt der Käufer für das Verbringen des Produkts ab diesem Punkt Sorge.
  5. Der Käufer bestimmt die zu befahrende Zufahrt und den gewünschten Aufstellort und steht dafür ein, dass die bezeichnete Zufahrt und der bezeichnete Untergrund für das Gewicht des Fahrzeugs und des Produkts geeignet sind und dass sich darunter keine empfindlichen Kabel, Leitungen, Schächte oder Konstruktionen befinden. Der Verkäufer warnt den Käufer, wenn er vor Ort feststellt, dass das Befahren oder Belasten der bezeichneten Zufahrt nach seiner Einschätzung zu Schäden führen kann, und führt die Ablieferung in diesem Fall ausschließlich aus, wenn der Käufer darauf besteht. Schäden, die auf diese Weise auf die vom Käufer bezeichnete Zufahrt, den Aufstellort oder den Untergrund zurückzuführen sind, darunter Schäden an Pflasterungen, Zufahrten, Bepflanzungen, Kabeln, Leitungen und Schächten, gehen zu Lasten des Käufers. Diese Bestimmung lässt die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Ausführung der Ablieferung beruhen, unberührt.
  6. Der Käufer oder eine von ihm benannte volljährige Person ist bei der Ablieferung anwesend und zeichnet den Empfang ab. Ist der Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend oder verweigert er die Abnahme, so ist der Verkäufer berechtigt, das Produkt auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern und die Kosten einer vergeblichen Anfahrt und eines zweiten Zustellversuchs dem Käufer in Rechnung zu stellen, wobei diese Kosten den für die betreffende Lieferung vereinbarten Lieferkosten entsprechen. Die Einlagerung erfolgt in den ersten zwei Wochen unentgeltlich und danach gegen ein Entgelt von 25 Euro je Woche oder Teil einer Woche. Bei einer vergeblichen Ablieferung an einem Schwer erreichbaren Lieferort werden daneben die tatsächlich entstandenen Kosten der Fährverbindung und des besonderen Transports in Rechnung gestellt.
  7. Nimmt der Käufer das Produkt nicht innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Zustellversuch ab, so ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen und das Produkt an einen Dritten zu verkaufen, unbeschadet seines Anspruchs auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens.
  8. Der Käufer trägt selbst für das Vorhandensein der für das Produkt erforderlichen Versorgungsanschlüsse Sorge. Die Hot Tubs werden mit einem Steckeranschluss für eine Spannung von 230 Volt geliefert. Die Sauna ist nicht für den Anschluss an 230 V geeignet und erfordert einen Kraftstromanschluss (Drehstrom) entsprechend den Produktspezifikationen. Die Errichtung der elektrischen Installation bis zum Anschlusspunkt, darunter ein gesonderter Stromkreis mit Fehlerstromschutzschalter, erfolgt durch den Käufer sowie auf dessen Rechnung und Gefahr und ist von einem anerkannten Fachbetrieb auszuführen. Der Verkäufer errichtet die elektrische Installation nicht und beurteilt diese nicht auf ihre Ordnungsmäßigkeit, auch dann nicht, wenn er das Produkt nach Artikel 13 an diese Installation anschließt.
  9. Der Käufer trägt für einen Aufstellort Sorge, der für das Gewicht des Produkts im befüllten und belasteten Zustand geeignet ist. Die Aufstellung eines Hot Tubs oder einer Sauna auf einer Dachterrasse, einem Balkon, einem Holzdeck, einer Kellerdecke oder einer anderen nicht auf Bodenniveau gelegenen Konstruktion erfolgt ausschließlich, nachdem der Käufer die Tragfähigkeit dieser Konstruktion durch einen Sachverständigen hat beurteilen lassen. Der Verkäufer nimmt diese Beurteilung nicht vor und übernimmt insoweit keine Haftung.
  10. Die Abholung des Produkts ist nach Vereinbarung an der Anschrift des Verkäufers in Hardenberg möglich. Der Verkäufer setzt das Produkt bei der Abholung mit einem Gabelstapler auf das vom Käufer mitgebrachte Transportmittel. Der Käufer trägt für ein geeignetes Transportmittel sowie für eine ordnungsgemäße Beladung und Ladungssicherung Sorge. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Produkt auf das Transportmittel des Käufers gesetzt worden ist, geht das Produkt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  11. Der Käufer gibt bei der Bestellung an, ob es sich bei der Lieferanschrift um einen Schwer erreichbaren Lieferort handelt. Stellt sich nach Zustandekommen des Vertrages heraus, dass dies der Fall ist, und ist der Zuschlag im Sinne des Artikels 8 Absatz 8 nicht im Preis enthalten, so unterbreitet der Verkäufer dem Käufer innerhalb von fünf Werktagen ein Schriftliches ergänzendes Angebot über diesen Zuschlag. Nimmt der Käufer dieses Angebot nicht innerhalb von vierzehn Tagen an, so ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen; in diesem Fall erstattet der Verkäufer den bereits gezahlten Betrag unverzüglich zurück und schuldet der Käufer keine Vergütung im Sinne des Artikels 7.
  12. Bei Ablieferung an einem Schwer erreichbaren Lieferort trägt der Käufer für die Entgegennahme des Produkts an dem vom Verkäufer angegebenen Ankunftspunkt auf der Insel, für die gegebenenfalls erforderlichen Ausnahmegenehmigungen für das Befahren mit einem Fahrzeug vor Ort und für die Abstimmung mit dem Fährdienst über Abmessungen und Gewicht Sorge. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die auf einer ausgefallenen, geänderten oder abgesagten Fährverbindung, auf Witterungsbedingungen oder auf einer vom Betreiber der Fährverbindung oder von der örtlich zuständigen Behörde auferlegten Beschränkung beruhen.
  13. Die Produkte haben ein erhebliches Gewicht. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass bei deren Verbringen ausreichend Personen und erforderlichenfalls geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

Artikel 13 - Zusatzleistungen

  1. Der Verkäufer erbringt auf Wunsch des Käufers Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich vereinbart und im Angebot oder in der Bestätigung des Vertrages bestätigt worden sind.
  2. Zu den Zusatzleistungen können das Absetzen des Produkts an der vom Käufer bezeichneten Stelle, der Anschluss des Produkts, das Befüllen eines Hot Tubs, die Einweisung in Gebrauch und Wartung sowie die Aufstellung im Sinne des Absatzes 4 gehören.
  3. Der Anschluss des Produkts umfasst ausschließlich die Herstellung der Verbindung zwischen dem Produkt und einem bereits vorhandenen Anschlusspunkt mittels des mitgelieferten Steckers sowie die Inbetriebnahme des Produkts. Der Verkäufer errichtet keine elektrische Installation, bringt keine Stromkreise, Leitungen oder Fehlerstromschutzschalter an, stellt keinen Festanschluss her, führt keine Arbeiten an der Wasserleitung oder an der Abwasserleitung aus und beurteilt die Installation des Käufers nicht auf ihre Ordnungsmäßigkeit. Die Bestimmung des Artikels 12 Absatz 8 bleibt uneingeschränkt anwendbar.
  4. Die Aufstellung mithilfe eines Krans oder eines anderen Hebemittels erfolgt ausschließlich dann, wenn dies als Zusatzleistung vereinbart worden ist, auf der Grundlage eines vorab vom Verkäufer zu erteilenden Preisangebots. Der Käufer trägt in diesem Fall dafür Sorge, dass der Aufstellort des Hebemittels geeignet und frei zugänglich ist und dass die dafür erforderlichen Zustimmungen und Ausnahmegenehmigungen eingeholt worden sind. Der Verkäufer ist berechtigt, die Aufstellung durch einen spezialisierten Dritten ausführen zu lassen.
  5. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen Anschlüsse zum vereinbarten Zeitpunkt vorhanden, zugänglich und betriebsbereit sind und dass der Aufstellort der Bestimmung des Artikels 12 Absatz 9 entspricht. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausführung der Zusatzleistungen auszusetzen, wenn dem nicht entsprochen worden ist, sowie die daraus entstehenden Kosten und eine vergebliche Anfahrt gemäß Artikel 12 Absatz 6 in Rechnung zu stellen.
  6. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausführung einer Zusatzleistung abzulehnen, wenn er der Auffassung ist, dass diese nicht sicher oder nicht verantwortbar ausgeführt werden kann, unter anderem dann, wenn der vorhandene Anschluss oder der Aufstellort hierfür nach seiner Einschätzung nicht geeignet ist. Lehnt der Verkäufer die Ausführung aus diesem Grund ab, so schuldet der Käufer das hierfür vereinbarte Entgelt nicht und bleibt die Ablieferung des Produkts uneingeschränkt bestehen. Der Verkäufer teilt dem Käufer den Grund der Ablehnung Schriftlich mit.
  7. Die Zusatzleistungen werden zu den hierfür vom Verkäufer angewandten Sätzen erbracht, die dem Käufer vor Zustandekommen des Vertrages oder, wenn die Zusatzleistung erst danach vereinbart wird, vor der Ausführung Schriftlich mitgeteilt werden.
  8. Der Verkäufer führt die Zusatzleistungen nach den Regeln fachgerechter Arbeit aus. Der Verkäufer haftet für eine Vertragswidrigkeit des Produkts, die auf einer von ihm vorgenommenen unsachgemäßen Installation beruht, unter Beachtung des Artikels 7:18a Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Bestimmung des Artikels 20.
  9. Nimmt der Käufer den Anschluss selbst vor oder lässt er diesen durch einen Dritten vornehmen, so geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nimmt der Käufer diesen entsprechend den vom Verkäufer erteilten Anweisungen vor.
  10. Auf die Zusatzleistungen findet die Bestimmung des Artikels 6 Absätze 9 und 10 Anwendung.

Artikel 14 - Verpackung und Gefahrübergang

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Produkte ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei üblicher Beförderung ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen.
  2. Die Annahme des Produkts ohne Anmerkungen auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein oder der Empfangsbestätigung begründet vorbehaltlich des Gegenbeweises den Beweis, dass sich die Verpackung und das Produkt im Zeitpunkt der Ablieferung äußerlich in gutem Zustand befanden. Der Käufer vermerkt sichtbare Transportschäden bei der Ablieferung auf dem Lieferschein. Der Käufer, der ein Unternehmen ist, meldet sichtbare Transportschäden darüber hinaus innerhalb von zwei Werktagen Schriftlich dem Verkäufer, bei sonstigem Verlust seiner diesbezüglichen Rechte. Für den Käufer, der Verbraucher ist, gilt die Bestimmung des Artikels 15 Absatz 3.
  3. Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung des Produkts geht gegenüber dem Käufer, der Verbraucher ist, in dem Zeitpunkt über, in dem das Produkt vom Käufer oder von einem von ihm benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, tatsächlich in Empfang genommen worden ist. Dies gilt ebenfalls, wenn das Produkt durch einen Beförderer oder unmittelbar von der Anschrift eines vom Verkäufer eingeschalteten Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst einen Beförderer benannt, ohne dass dieser vom Verkäufer vorgeschlagen worden ist, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe an diesen Beförderer über.
  4. Gegenüber dem Käufer, der ein Unternehmen ist, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem das Produkt das Lager des Verkäufers oder das eines vom Verkäufer eingeschalteten Dritten verlässt.

Artikel 15 - Untersuchung und Beanstandungen

  1. Der Käufer untersucht das Produkt bei der Ablieferung oder so bald wie möglich danach auf das Vorhandensein von Mängeln und auf die Übereinstimmung der Qualität und der Menge mit dem Vereinbarten.
  2. Der Käufer, der ein Unternehmen ist, meldet sichtbare Mängel und Fehlmengen innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung und nicht sichtbare Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Ablieferung, Schriftlich dem Verkäufer, bei sonstigem Verlust aller diesbezüglichen Rechte.
  3. Der Käufer, der Verbraucher ist, meldet einen Mangel innerhalb angemessener Frist, nachdem er diesen entdeckt hat, wobei eine Mitteilung innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung rechtzeitig ist. Die Bestimmung des Artikels 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs findet dabei Anwendung.
  4. Eine Meldung im Sinne dieses Artikels enthält eine so genau bezeichnete Beschreibung des Mangels, dass der Verkäufer in der Lage ist, darauf sachgerecht zu reagieren. Der Käufer gibt dem Verkäufer Gelegenheit, den Mangel zu untersuchen, und wirkt daran mit, unter anderem durch die Übermittlung von Bildmaterial und durch die Gewährung des Zugangs zum Produkt.
  5. Die Rücksendung eines Produkts erfolgt ausschließlich nach vorheriger Schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und auf die vom Verkäufer angegebene Weise. Der Verkäufer ist berechtigt, den Zustand und die Herkunft eines zurückgesandten Produkts zu untersuchen, bevor er eine Erstattung vornimmt.
  6. Bei einer unvollständigen Lieferung liefert der Verkäufer das fehlende Produkt nach oder storniert er auf Verlangen des Käufers den verbleibenden Teil der Bestellung und erstattet den darauf entfallenden Betrag zurück. Die Empfangsbestätigung der abgelieferten Produkte ist dabei maßgebend.

Artikel 16 - Vertragsmäßigkeit und Garantie

  1. Der Verkäufer steht dafür ein, dass das Produkt dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen und den gesetzlichen Vorschriften entspricht, die hierauf im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages anwendbar sind.
  2. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, der Verbraucher ist, nach Artikel 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und den folgenden Artikeln bleiben in vollem Umfang bestehen, darunter die Vermutung des Artikels 7:18a Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs hinsichtlich Abweichungen, die sich innerhalb eines Jahres nach der Ablieferung zeigen. Die in diesem Artikel enthaltene gewerbliche Garantie stellt hierzu ausschließlich eine Ergänzung dar und berührt diese gesetzlichen Rechte nicht.
  3. Der Verkäufer gewährt ausschließlich dem Käufer, der Verbraucher ist, eine gewerbliche Garantie. Dem Käufer, der ein Unternehmen ist, wird keine Garantie gewährt. Die Rechte des Käufers, der ein Unternehmen ist, wegen eines Mangels beschränken sich auf dasjenige, was sich aus den dispositiven gesetzlichen Bestimmungen ergibt, dies unter Beachtung der Untersuchungs- und Rügepflicht des Artikels 15 Absatz 2 und der Haftungsbeschränkungen des Artikels 20. Der Verkäufer ist dabei berechtigt, zwischen der Nachbesserung, der Ersatzlieferung und der Gutschrift des Produkts zu wählen, wobei diese Wahl gegenüber dem Käufer, der ein Unternehmen ist, als vollständige Erfüllung gilt.
  4. Die gewerbliche Garantie erstreckt sich auf Mängel in der Herstellung und in der Konstruktion und gilt für die nachfolgenden Fristen, jeweils gerechnet ab der Ablieferung:
    1. zwei Jahre auf das Holzwerk und auf die Konstruktion der Möbel, Objekte und Schilder, darunter die Holzverbindungen und die Untergestelle;
    2. zwei Jahre auf die Wasserdichtheit und auf die Konstruktion des Acryl- und Fiberglasbeckens eines Hot Tubs;
    3. zwei Jahre auf den Ofen und auf die übrigen Teile aus rostfreiem Stahl;
    4. zwei Jahre auf die elektrisch angetriebenen und elektronischen Bauteile, darunter die Pumpe, die Heizelemente, das Filtersystem, die Steuerung und die Beleuchtung;
    5. ein Jahr auf die Thermoholzverkleidung und auf die Abdeckung;
    6. keine Garantie auf Verschleißteile, darunter Dichtungen, Dichtungsringe, Filtersand, Filterpatronen, Leuchtmittel, Roste und feuerfeste Teile des Ofens.
  5. Die in Absatz 4 enthaltene Garantie wird vom Verkäufer auf eigene Rechnung und Gefahr gewährt. Der Käufer wendet sich wegen eines Garantieanspruchs ausschließlich an den Verkäufer. Der Verkäufer stellt die Garantieerklärung dem Käufer spätestens bei der Ablieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung und ist an die darin enthaltenen Bedingungen gebunden.
  6. Die gewerbliche Garantie steht ausschließlich dem Erstkäufer zu, ist nicht übertragbar und erlischt in dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum an dem Produkt auf einen Dritten übergeht.
  7. Bei der Beurteilung dessen, was der Käufer aufgrund des Vertrages erwarten darf, wird berücksichtigt, dass Holz ein Naturprodukt ist, das in Struktur, Maserung und Farbe einzigartig ist und das unter dem Einfluss von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Witterung arbeitet. Rissbildung, Schwinden und Quellen, Rauheit, Äste, Splint, Farbunterschiede, Vergrauung und sonstige Veränderungen, die sich aus der Beschaffenheit des Materials ergeben, sind dem Produkt immanente Eigenschaften und stellen keinen Mangel dar. Der Käufer ist hierüber vor Zustandekommen des Vertrages informiert worden.
  8. Eichenholz enthält Gerbsäure. Bei feuchten Bedingungen kann das Produkt Gerbsäure abgeben, wodurch es zu einer vorübergehenden Verfärbung von Pflasterungen, Beton, Textilien und anderen Untergründen kommen kann. Dies ist eine Eigenschaft des Materials und stellt keinen Mangel dar.
  9. Die Produkte sind für den privaten Gebrauch und, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, für den Gebrauch im Freien bestimmt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass ein gewerblicher, kommerzieller, intensiver oder gemeinschaftlicher Gebrauch des Produkts nicht zu dem Gebrauch gehört, für den das Produkt nach dem Vertrag bestimmt ist. Unter einem solchen Gebrauch sind jedenfalls die Vermietung und die Überlassung an Dritte, der Gebrauch in der Gastronomie, auf einem Campingplatz, in einem Ferienpark, in einer Wellness- oder Sporteinrichtung, in einer Pflegeeinrichtung, in einem öffentlichen oder gemeinschaftlichen Bereich, bei Veranstaltungen und bei Betriebsausflügen zu verstehen sowie jeder Gebrauch, bei dem das Produkt von einem unbestimmten oder wechselnden Personenkreis genutzt wird. Bänke dürfen als Firmengeschenk und, sofern dies im Angebot angegeben ist, in öffentlichen Räumen verwendet werden. Eine Beschränkung auf die private Nutzung gilt ausschließlich für Hot Tubs und Saunen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  10. Bei einem Gebrauch im Sinne des Absatzes 9 erlischt die gewerbliche Garantie mit sofortiger Wirkung und für die gesamte Laufzeit. Schäden und Verschleiß, die ganz oder teilweise auf einen solchen Gebrauch zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel im Sinne der Absätze 1 und 2 dar.
  11. Die Bestimmungen über Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme, Gebrauch und Wartung von Hot Tubs gelten ausschließlich für Hot Tubs. Die Bestimmungen über Aufstellung, elektrischen Anschluss, Belüftung, Inbetriebnahme, Gebrauch und Wartung von Saunen gelten ausschließlich für Saunen. Gilt eine Vorschrift für beide Produkte, so wird dies ausdrücklich angegeben.
  12. Der Hot Tub wird bis zu einem Wasserstand von 10 cm unter der Oberkante des Randes gefüllt.
  13. Für Saunen gelten neben den allgemeinen Bestimmungen für Produkte die produktspezifischen Vorschriften des Verkäufers für Aufstellung, Belüftung, elektrischen Anschluss, Aufheizen, Gebrauch und Wartung. Der Käufer benutzt die Sauna entsprechend der mitgelieferten Anleitung und den Sicherheitsvorschriften.
  14. Die gewerbliche Garantie erlischt ferner, und der Verkäufer ist in den nachfolgenden Fällen nicht zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet, wenn der Mangel ganz oder teilweise zurückzuführen ist auf:
    1. die nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgte Befolgung der Gebrauchs-, Wartungs- und Sicherheitsvorschriften im Sinne des Artikels 17 oder der mit dem Produkt gelieferten Anweisungen, darunter das Unterlassen der vorgeschriebenen regelmäßigen Behandlung des Holzwerks mit Holzöl;
    2. unsachgemäßen, zweckwidrigen oder groben Gebrauch, einen Gebrauch entgegen der Bestimmung des Produkts sowie Überlastung, darunter die Nutzung durch mehr Personen als die angegebene Höchstzahl, das Stehen oder Springen auf dem Rand, der Sitzfläche oder der Abdeckung und die Verwendung des Produkts als Arbeitsfläche, Aufstieg, Klettergerüst oder Spielgerät;
    3. Reparatur-, Wartungs-, Änderungs- oder Demontagearbeiten, die vom Käufer oder von einem von ihm eingeschalteten Dritten am Produkt vorgenommen worden sind, es sei denn, diese Arbeiten sind mit vorheriger Schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgt;
    4. das Anbringen von Bauteilen, Zubehör, Beschichtungen, Beizen, Lacken oder Befestigungsmitteln, die nicht vom Verkäufer geliefert oder freigegeben worden sind, sowie die Verwendung von Ersatzteilen, die keine Originalteile sind;
    5. die Aufstellung des Produkts auf einem nicht ebenen, nicht stabilen oder nicht ausreichend tragfähigen Untergrund oder die Aufstellung auf einer Konstruktion im Sinne des Artikels 12 Absatz 9 ohne die dort genannte sachverständige Beurteilung;
    6. eine mangelhafte, unzureichend abgesicherte oder nicht von einem anerkannten Fachbetrieb errichtete elektrische Installation, das Fehlen eines gesonderten Stromkreises oder eines Fehlerstromschutzschalters, Schwankungen, Unterbrechungen oder Überspannungen in der Stromversorgung oder einen Anschluss des Produkts, der nicht vom Verkäufer vorgenommen worden ist und der nicht entsprechend den vom Verkäufer erteilten Anweisungen hergestellt worden ist;
    7. das Beheizen des Ofens ohne den vorgeschriebenen Mindestwasserstand, das Trockenheizen, die Überhitzung, das Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstwassertemperatur sowie die Verwendung anderen brennbaren Materials als trockenen, unbehandelten Brennholzes;
    8. das Gefrieren von Wasser im Becken, in den Leitungen, in der Pumpe oder im Filtersystem oder das nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgte Entleeren derselben bei Frost;
    9. eine unrichtige Wasserqualität, darunter ein abweichender pH-Wert, eine zu hohe Konzentration von Chlor, Brom oder anderen Wasserpflegemitteln, die Verwendung von Salzwasser sowie Kalkablagerungen, Algenbildung und Verunreinigungen infolge unzureichenden Wasserwechsels oder unzureichender Reinigung des Wassers;
    10. die Verwendung eines Hochdruckreinigers, eines Dampfreinigers, von Scheuermitteln, Lösungsmitteln, Bleichmitteln oder anderen aggressiven Reinigungsmitteln;
    11. von außen kommende Ursachen, darunter Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wasserschäden, Blitzschlag, Brand, Explosion, Anfahrschäden, Vandalismus, Diebstahl, Verunreinigung durch Baumharz oder Ausscheidungen sowie Schäden, die durch Nagetiere, Insekten, holzzerstörende Organismen oder andere Tiere verursacht werden;
    12. die Einwirkung salzhaltiger oder stark feuchter Außenluft, aufwirbelnden Sandes oder anhaltend starken Windes, darunter die Bedingungen, die bei einer Aufstellung in Küstennähe oder auf einer Insel auftreten, soweit diese zu beschleunigter Korrosion, Verwitterung oder Vergrauung führen;
    13. normalen Verschleiß und Gebrauchsspuren, darunter Kratzer, Dellen, Verfärbung, Ausbleichen, Vergrauung, oberflächliche Rostbildung an Befestigungsmitteln und das Ablösen von Öl- oder Anstrichschichten;
    14. den Transport, das Verbringen, die Lagerung oder die Beladung des Produkts durch den Käufer oder in dessen Auftrag nach der Ablieferung, darunter eine unsachgemäße Beladung oder Ladungssicherung bei der Abholung im Sinne des Artikels 12 Absatz 10;
    15. den Weitergebrauch des Produkts durch den Käufer, nachdem er einen Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, soweit der Schaden dadurch entstanden oder vergrößert worden ist;
    16. einen Umstand, den der Käufer bei der Ablieferung kannte oder vernünftigerweise hätte kennen müssen, sowie eine Abweichung, auf die im Angebot ausdrücklich hingewiesen worden ist, darunter beim Verkauf von Ausstellungsstücken, Restposten und Produkten, die als zweite Wahl angeboten worden sind.
  15. Die gewerbliche Garantie erlischt ebenfalls, wenn die vom Verkäufer am Produkt angebrachte Typen-, Serien- oder Identifikationsnummer entfernt, geändert oder unleserlich gemacht worden ist oder wenn die Herkunft des Produkts anhand der Aufzeichnungen des Verkäufers nicht festgestellt werden kann. Die Bestimmung des Artikels 22 Absatz 3 bleibt unberührt.
  16. Der Verkäufer ist befugt, die Erfüllung seiner Garantieverpflichtungen so lange auszusetzen, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht vollständig erfüllt hat.
  17. Die Inanspruchnahme der gewerblichen Garantie erfolgt unter Beachtung des Artikels 15 und unter Beifügung des Kaufbelegs und von Bildmaterial, aus dem der Mangel hervorgeht. Der Käufer gibt dem Verkäufer Gelegenheit, das Produkt vor Ort zu untersuchen, oder stellt das Produkt auf Verlangen des Verkäufers an dessen Geschäftsanschrift zur Beurteilung bereit.
  18. Bei einer begründeten Inanspruchnahme der gewerblichen Garantie beseitigt der Verkäufer den Mangel oder ersetzt er das Produkt, dies nach Wahl des Verkäufers und unter Beachtung der Bestimmung des Artikels 7:22 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Garantie umfasst nicht die Kosten der Demontage, des Transports, von Hebe- oder Kranarbeiten und der erneuten Aufstellung des Produkts, soweit diese Kosten auf den vom Käufer gewählten Aufstellort zurückzuführen sind.
  19. Befindet sich das Produkt an einem Schwer erreichbaren Lieferort, so gilt bei einer Inanspruchnahme der gewerblichen Garantie ferner Folgendes. Der Verkäufer ist berechtigt, die Fernbehebung, die Übersendung von Bauteilen mit einer Reparaturanweisung oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung an seiner eigenen Geschäftsanschrift zu wählen. Wählt der Verkäufer die zuletzt genannte Vorgehensweise, so stellt der Käufer das Produkt an dem vom Verkäufer angegebenen Ankunftspunkt auf dem Festland bereit. Die Kosten der Fährverbindung, des besonderen Transports und der zusätzlichen Fahrzeit, die mit einem Besuch vor Ort verbunden sind, gehen bei einer Inanspruchnahme der gewerblichen Garantie zu Lasten des Käufers, es sei denn, der Verkäufer wählt einen Besuch vor Ort, obwohl eine der übrigen Vorgehensweisen ebenfalls ausreichend gewesen wäre. Der Verkäufer teilt dem Käufer vor der Ausführung Schriftlich mit, welche Vorgehensweise er wählt und welche Kosten damit für den Käufer verbunden sind.
  20. Die Bestimmung des Absatzes 16 lässt die gesetzlichen Rechte des Käufers, der Verbraucher ist, unberührt. Soweit der Käufer, der Verbraucher ist, seine gesetzlichen Rechte wegen Vertragswidrigkeit geltend macht, erfolgen die Nachbesserung und die Ersatzlieferung unentgeltlich, mit der Maßgabe, dass die Parteien in Abstimmung die für beide Parteien am wenigsten belastende Art der Nachbesserung oder Ersatzlieferung festlegen und dass der Käufer daran mitwirkt.
  21. Erweist sich die Inanspruchnahme der gewerblichen Garantie als unbegründet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten der Untersuchung, der Anfahrt und der etwaigen Arbeiten dem Käufer zu den hierfür vom Verkäufer angewandten Sätzen in Rechnung zu stellen, sofern der Verkäufer den Käufer hierauf vor der Untersuchung hingewiesen hat.
  22. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung aufgrund der gewerblichen Garantie setzt keine neue Garantiefrist in Lauf. Für ein ersetztes oder nachgebessertes Bauteil gilt die restliche Laufzeit der ursprünglichen Frist.
  23. Der Käufer trifft bei der Entdeckung eines Mangels alle angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung weiterer Schäden und gibt dem Verkäufer Gelegenheit, den Mangel zu beseitigen, bevor er einen Dritten einschaltet, außer in Fällen nachweisbarer Dringlichkeit.
  24. Abweichend von der Bestimmung des Absatzes 3 steht der Verkäufer gegenüber jedem Käufer zwölf Monate lang für die ordnungsgemäße Ausführung einer von ihm erbrachten Zusatzleistung ein. Erweist sich die Ausführung als nicht ordnungsgemäß, so bessert der Verkäufer diese unentgeltlich nach. Diese Bestimmung lässt die gesetzlichen Rechte des Käufers, der Verbraucher ist, darunter diejenigen nach Artikel 7:18a Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, unberührt.

Artikel 17 - Gebrauchsvorschriften für die Produkte

  1. Der Käufer befolgt die vom Verkäufer mit dem Produkt gelieferten Gebrauchs-, Wartungs- und Sicherheitsanweisungen. Diese Anweisungen werden zugleich auf der Website bereitgestellt.
  2. Der Käufer reinigt das Holzwerk regelmäßig mit Wasser und einer weichen Bürste, gegebenenfalls mit einer milden Seifenlösung, und verwendet dabei keinen Hochdruckreiniger, kein Scheuermittel, kein Bleichmittel und kein aggressives Reinigungsmittel. Der Käufer behandelt das Holzwerk mindestens einmal jährlich mit einem hierfür geeigneten Holzöl und wiederholt diese Behandlung so oft, wie das Ausmaß der Witterungseinwirkung dies erfordert. Bei einer Aufstellung in Küstennähe oder auf einer Insel, wo das Produkt salzhaltiger Luft und aufwirbelndem Sand ausgesetzt ist, behandelt der Käufer das Holzwerk mindestens zweimal jährlich und spült er die Metallteile regelmäßig mit klarem Wasser ab. Das Unterlassen dieser Behandlung führt zu beschleunigter Vergrauung, Austrocknung, Korrosion und Rissbildung und geht zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
  3. Der Käufer stellt das Produkt auf einem ebenen, stabilen und ausreichend tragfähigen Untergrund auf und verhindert einen längeren Kontakt des Holzwerks mit stehendem Wasser, Erde und Laub.
  4. Hinsichtlich der Hot Tubs und Saunen gilt ferner Folgendes. Der Käufer beheizt den Ofen ausschließlich dann, wenn das Becken bis zu einem Wasserstand von circa zehn Zentimetern unter der Oberkante des Randes befüllt ist. Der Käufer hält eine Wassertemperatur von höchstens vierzig Grad Celsius ein. Der Käufer verwendet ausschließlich trockenes, unbehandeltes Brennholz und verwendet kein Benzin, keinen Spiritus, keinen Grillanzünder und kein anderes brandbeschleunigendes Mittel. Der Käufer hält die Rauchgasabführung frei, hält einen Abstand von mindestens zwei Metern zu brennbaren Gegenständen und Überdachungen ein und lässt einen brennenden Ofen nicht unbeaufsichtigt.
  5. Der Ofen, die Rauchgasabführung und die daran angeschlossenen Teile werden während und nach dem Beheizen sehr heiß. Der Käufer trifft geeignete Maßnahmen, um eine Berührung zu verhindern. Kinder haben ausschließlich unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen Zugang zum Produkt. Der Käufer lässt einen befüllten Hot Tub nicht unabgedeckt und unbeaufsichtigt zurück und gebraucht das Produkt nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln.
  6. Dem Käufer ist bekannt, dass der Gebrauch eines Hot Tubs oder einer Sauna eine Belastung des Herz-Kreislauf-Systems mit sich bringt. Personen mit einer Herz- oder Gefäßerkrankung, mit niedrigem oder erhöhtem Blutdruck, mit Epilepsie oder mit Diabetes sowie Schwangere gebrauchen das Produkt ausschließlich nach ärztlicher Rücksprache. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass diese Anweisung jedem zur Kenntnis gebracht wird, der das Produkt mit seiner Zustimmung nutzt.
  7. Der Käufer behandelt und wechselt das Wasser entsprechend den mit dem Produkt gelieferten Anweisungen und hält dabei die angegebenen Werte für die Wasserqualität ein. Der Käufer verwendet ausschließlich Wasserpflegemittel, die für die verwendeten Materialien geeignet sind, und befüllt das Becken nicht mit Salzwasser.
  8. Bei einer zu erwartenden Temperatur von null Grad Celsius oder darunter entleert der Käufer das Becken, die Leitungen, die Pumpe und das Filtersystem vollständig oder hält das System frostfrei in Betrieb. Frostschäden gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
  9. Die Abdeckung des Hot Tubs ist nicht dazu bestimmt, betreten oder belastet zu werden. Der Käufer verwendet die Abdeckung nicht als Auflagefläche.
  10. Der Käufer gebraucht die elektrischen Bauteile ausschließlich über eine ordnungsgemäß errichtete und abgesicherte Installation im Sinne des Artikels 12 Absatz 8. Der Käufer nimmt selbst keine Änderungen an der elektrischen Installation des Produkts vor und lässt Reparaturen daran ausschließlich von einem anerkannten Fachmann ausführen.
  11. Überträgt der Käufer das Produkt an einen Dritten, so trägt er dafür Sorge, dass die mit dem Produkt gelieferten Gebrauchs-, Wartungs- und Sicherheitsanweisungen diesem Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  12. Die Folgen der Nichtbefolgung der in diesem Artikel enthaltenen Vorschriften gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers und stellen keinen Mangel im Sinne des Artikels 16 dar.

Artikel 18 - Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag, aus gleichartigen Verträgen und aus Forderungen wegen der Nichterfüllung derselben erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum nicht übergegangen ist.
  3. Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so setzt der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich in Kenntnis.
  4. Der Käufer erteilt dem Verkäufer bereits jetzt für den entsprechenden Fall die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, jeden Ort zu betreten, an dem sich die Produkte befinden, um diese zurückzunehmen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Herausgabe des Produkts so lange auszusetzen, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig erfüllt hat. Nachdem der Käufer diese Verpflichtungen nachträglich erfüllt hat, liefert der Verkäufer das Produkt innerhalb von zwanzig Werktagen aus.
  6. Die Kosten und der Schaden, die sich aus der Aussetzung der Herausgabe im Sinne des Absatzes 5 ergeben, gehen zu Lasten des Käufers, der ein Unternehmen ist.
  7. Der Käufer, der ein Unternehmen ist, ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte als ordentlicher Schuldner in Verwahrung zu halten, sie getrennt von anderen Sachen aufzubewahren und sie gegen die üblichen Risiken zu versichern. Der Käufer, der ein Unternehmen ist, verpfändet dem Verkäufer im Voraus die Forderungen, die er gegen seine Abnehmer und gegen seinen Versicherer hinsichtlich dieser Produkte erwirbt, sowie die Ansprüche auf Auszahlung der Versicherungsleistungen, und erteilt dem Verkäufer bereits jetzt für den entsprechenden Fall die unwiderrufliche Vollmacht, diese Verpfändung zu bewirken.

Artikel 19 - Aussetzung und Auflösung

  1. Der Verkäufer ist befugt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, unter Beachtung der Bestimmung des Artikels 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  2. Der Verkäufer ist ferner befugt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung unmöglich ist oder dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit vom Verkäufer nicht verlangt werden kann.
  3. Der Verkäufer ist befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt, zur Liquidation übergeht oder wenn ein erheblicher Teil seines Vermögens gepfändet wird, dies alles, soweit das Gesetz dem nicht entgegensteht.
  4. Wird der Vertrag aufgelöst, so sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Bei einer Aussetzung behält der Verkäufer seine Ansprüche aus dem Gesetz und aus dem Vertrag.
  5. Der Verkäufer behält in allen Fällen das Recht, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 20 - Haftung

  1. Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aufgrund der vom Verkäufer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrages des im Rahmen dieser Versicherung geltenden Selbstbehalts. Die Bestimmung des Artikels 12 Absatz 5 und die Bestimmung des Artikels 13 Absatz 8 lassen die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen unberührt.
  2. Erfolgt in einem Fall keine Auszahlung aufgrund der in Absatz 1 genannten Versicherung, so ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag beschränkt, den der Verkäufer im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag dem Käufer in Rechnung gestellt hat.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, entgangenen Umsatz und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
  4. Die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Verkäufers beruht, und ebenso wenig, soweit sie einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widersprechen. Gegenüber dem Käufer, der Verbraucher ist, gelten diese Beschränkungen und Ausschlüsse ausschließlich insoweit, wie Artikel 7:24 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und die übrigen Bestimmungen des zwingenden Verbraucherrechts dem nicht entgegenstehen.
  5. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einem Handeln oder Unterlassen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Informationen auf der Website oder auf verlinkten Websites beruhen, und ebenso wenig für Störungen oder die vorübergehende Nichterreichbarkeit der Website oder für die unrichtige oder unvollständige Übermittlung oder den nicht rechtzeitigen Zugang von durch den Verkäufer oder in dessen Namen versandten elektronischen Nachrichten.
  6. Die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen und Ausschlüsse der Haftung werden zugleich zugunsten der Gesellschafter des Verkäufers, seiner Arbeitnehmer und der vom Verkäufer bei der Durchführung des Vertrages eingeschalteten Dritten vereinbart, die sich unmittelbar gegenüber dem Käufer hierauf berufen können.
  7. Jeder Anspruch des Käufers, der ein Unternehmen ist, erlischt, wenn er nicht Schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Verkäufer innerhalb eines Jahres gemeldet worden ist, nachdem der Käufer die Tatsachen kannte oder vernünftigerweise kennen konnte, auf die er seinen Anspruch stützt. Diese Ausschlussfrist lässt die in Artikel 16 Absatz 4 genannten Garantiefristen unberührt.

Artikel 21 - Höhere Gewalt

  1. Der Verkäufer ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn er daran infolge eines Umstands gehindert ist, der nicht auf seinem Verschulden beruht und der ihm weder kraft Gesetzes noch kraft Rechtsgeschäfts noch nach der Verkehrsauffassung zuzurechnen ist.
  2. Als höhere Gewalt gelten jedenfalls, jedoch nicht ausschließlich, höhere Gewalt bei Zulieferern des Verkäufers, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Zulieferer, die dem Verkäufer vom Käufer vorgeschrieben worden sind, die Mangelhaftigkeit von Sachen oder Materialien Dritter, behördliche Maßnahmen, Störungen der Energieversorgung, Störungen von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen, darunter infolge von Cyberkriminalität, Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen, Brand, Explosion, Krieg und terroristische Anschläge, Epidemien, allgemeine Transportprobleme, der Ausfall, die Änderung oder die Absage einer Fährverbindung, Stockungen in der Zufuhr von Holz und sonstigen Rohstoffen sowie Streiks im Betrieb des Verkäufers oder bei dessen Zulieferern.
  3. Der Verkäufer kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn der Umstand, der die Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Verkäufer seine Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zum Ersatz eines Schadens an die andere Partei verpflichtet zu sein.
  5. Soweit der Verkäufer im Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder erfüllen können wird und dem erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil ein selbständiger Wert zukommt, ist der Verkäufer berechtigt, diesen Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 22 - Rechte des geistigen Eigentums

  1. Alle Rechte des geistigen Eigentums an den vom Verkäufer hergestellten Produkten, an den Entwürfen, Zeichnungen, Modellen und Entwurfsvorschlägen sowie an den Handelsnamen, Logos, Texten und dem Bildmaterial des Verkäufers stehen ausschließlich dem Verkäufer zu und gehen durch den Vertrag nicht auf den Käufer über.
  2. Es ist dem Käufer nicht gestattet, die in Absatz 1 genannten Sachen und Angaben ohne vorherige Schriftliche Zustimmung des Verkäufers öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die von ihm gelieferten Produkte mit seinem Namen oder Logo zu versehen. Es steht dem Käufer frei, ein hierzu angebrachtes Schild nach der Ablieferung zu entfernen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Bildmaterial der von ihm gelieferten Produkte für eigene Werbezwecke zu verwenden. Soweit dieses Bildmaterial auf dem Grundstück des Käufers angefertigt worden ist oder einen persönlichen Text, Namen oder eine persönliche Abbildung des Käufers sichtbar enthält, erfolgt diese Verwendung ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Käufers. Der Käufer kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf lässt die bereits erfolgte Verwendung unberührt. Der Verkäufer stellt die Verwendung innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Widerruf ein, soweit dies vernünftigerweise möglich ist.

Artikel 23 - Nutzung der Website

  1. Der Käufer nutzt die Website ausschließlich entsprechend deren Zweckbestimmung und unterlässt jede Handlung, durch die die Funktionsfähigkeit, die Verfügbarkeit oder die Sicherheit der Website beeinträchtigt werden kann.
  2. Es ist dem Käufer nicht gestattet, die Website oder Teile davon auf automatisiertem Weg auszulesen, zu kopieren oder weiterzuverwenden, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder Dateien hochzuladen, die schädliche Software enthalten.
  3. Legt der Käufer ein Konto an, so trägt er für eine angemessene Geheimhaltung seiner Zugangsdaten Sorge. Handlungen, die über das Konto des Käufers vorgenommen werden, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Der Käufer setzt den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, ein Konto bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch, auf Betrug oder auf ein Handeln entgegen diesem Artikel zu sperren oder zu löschen. Der Verkäufer teilt dies dem Käufer unter Angabe von Gründen mit.
  5. Der Verkäufer bemüht sich, die Website verfügbar und aktuell zu halten, gewährleistet jedoch nicht, dass die Website ununterbrochen verfügbar und fehlerfrei ist. Der Verkäufer ist berechtigt, die Website zum Zwecke der Wartung, Anpassung oder Verbesserung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.
  6. Der Verkäufer stellt auf der Website ausschließlich Bewertungen ein, die von Abnehmern stammen, die das betreffende Produkt tatsächlich erworben haben. Der Verkäufer gibt auf der Website an, auf welche Weise er überprüft, dass eine Bewertung von einem tatsächlichen Abnehmer stammt. Der Verkäufer entfernt keine Bewertungen allein wegen deren Inhalts.

Artikel 24 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Datensicherheit

  1. Der Verkäufer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Käufers und der Besucher der Website in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung. Die Zwecke, zu denen der Verkäufer personenbezogene Daten verarbeitet, die angewandten Speicherfristen und die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung des Verkäufers beschrieben, die auf der Website veröffentlicht ist.
  2. Der Verkäufer übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich insoweit an Dritte, wie dies für die Durchführung des Vertrages oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, darunter an die bei der Herstellung und der Ablieferung eingeschalteten Dritten, an Beförderer, an Zahlungsdienstleister und an die Steuerbehörden.
  3. Der Verkäufer bewahrt die Aufzeichnungen, zu denen die Daten des Käufers gehören, für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf, darunter die Frist von sieben Jahren nach Artikel 52 des niederländischen Abgabengesetzes (Algemene wet inzake rijksbelastingen).
  4. Vom Käufer für eine Gravur oder Fräsung bereitgestellte Dateien werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Durchführung des Vertrages, für die Abwicklung von Garantieansprüchen und für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht erforderlich ist, und werden danach gelöscht.
  5. Der Verkäufer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Art der Daten und der damit verbundenen Risiken.
  6. Der Verkäufer setzt Cookies und vergleichbare Techniken auf der Website in Übereinstimmung mit Artikel 11.7a des niederländischen Telekommunikationsgesetzes (Telecommunicatiewet) und den hierzu auf der Website veröffentlichten Informationen ein.

Artikel 25 - Beschwerden

  1. Der Käufer meldet Beschwerden über ein Produkt oder über die Durchführung des Vertrages innerhalb angemessener Frist, nachdem er die Mängel festgestellt hat, vollständig und deutlich beschrieben, Schriftlich dem Verkäufer über die E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch über die Nummer +31 6 51272141 mit Schriftlicher Bestätigung. Die Bestimmung des Artikels 15 bleibt daneben anwendbar.
  2. Der Verkäufer nimmt innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang inhaltlich zu der Beschwerde Stellung. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, so bestätigt der Verkäufer innerhalb dieser Frist den Eingang und gibt er einen Hinweis auf die Frist, innerhalb derer der Käufer eine inhaltliche Antwort erwarten kann.
  3. Die Parteien bemühen sich, gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen, bevor sie eine Streitigkeit dem Gericht vorlegen.
  4. Der Verkäufer ist keiner Schlichtungsstelle oder sonstigen Einrichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung angeschlossen. Der Käufer, der Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, kann sich zur Information und Vermittlung an das Europäische Verbraucherzentrum in seinem eigenen Mitgliedstaat wenden.

Artikel 26 - Übertragung und Vertragsübernahme

  1. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Schriftliche Zustimmung des Verkäufers auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Gesamtrechtsnachfolger oder auf einen Dritten zu übertragen, der das Unternehmen des Verkäufers ganz oder teilweise fortführt. Der Käufer erteilt hierzu bereits jetzt für den entsprechenden Fall seine Mitwirkung im Sinne des Artikels 6:159 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist in diesem Fall befugt, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 27 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf jedes Angebot, auf jeden Vertrag und auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Die Rechtswahl in Absatz 1 lässt den Schutz unberührt, der dem Käufer, der Verbraucher ist, aufgrund der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates zusteht, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit der Verkäufer seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet.
  3. Bei der Auslegung des Inhalts und der Tragweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend, mit der Maßgabe, dass gegenüber einem Käufer, mit dem in deutscher Sprache kontrahiert worden ist, der deutsche Text maßgebend ist.
  4. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht der Rechtbank Overijssel, Standort Zwolle, vorgelegt. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem sich der Verkäufer Schriftlich auf diese Klausel berufen hat, die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht zu wählen. Gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Niederlande hat, gilt diese Klausel ausschließlich insoweit, wie die anwendbaren Vorschriften des internationalen Zuständigkeitsrechts dies zulassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen